Trotz 30 Jahren Wiedervereinigung: In den Spitzenpositionen des Landesdienstes sind Ostdeutsche noch immer stark unterrepräsentiert. Stefan Möller, der stellvertretende Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, richtete eine diesbezügliche Anfrage an die Landesregierung. Die Antwort des Finanzministeriums fiel „inhaltlich enttäuschend“ aus. Als Begründung für die bevorzugte Einstellung von Westdeutschen in der Nachwendezeit nannte Finanzstaatssekretär Schubert fehlende „laufbahnrechtliche Qualifikationen“. Allerdings dürfte das heute kaum noch relevant sein.

Staatssekretäre, Richter aber auch Hochschullehrer – die Spitzenverdiener im Landesdienst – stammen dennoch auch gegenwärtig zu etwa zwei Dritteln aus dem Westen. „Ein krasses Missverhältnis“, so Möller. Als besonders ärgerlich betrachtet er den mangelnden Aufklärungswillen: Warum finden sich so wenige Ostdeutsche in den lukrativen Vergütungsgruppen wieder? In Sachen Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst haben ostdeutsche Bewerber längst aufgeholt. Laut Grundgesetz dürfen nur diese Qualifikationen Einstellungskriterium sein.

Auch wenn es kleine Lichtblicke gibt – so stellen Ostdeutsche etwa die Mehrheit der Staatsanwälte – hält Möller als Fazit fest: „Dieser Ungleichbehandlung müsste eine Landesregierung, die sich als progressiv versteht, auf den Grund gehen. Das tut sie aber nicht. Jedenfalls kann ich das nicht aus der Antwort erkennen.“