Gemäß einem Urteil des VG Düsseldorf darf einer Polizeibeamtin nicht die Führung der Dienstgeschäfte untersagt werden, weil ihr in einer WhatsApp-Gruppe eine angeblich rechtsextreme Bilddatei übermittelt wurde. Das Gericht sah in ihrem Verhalten weder ein „schwerwiegendes Dienstvergehen“ noch einen „Verstoß gegen die politische Treuepflicht“. Das zuständige Landesamt hatte behauptet, die Beamtin hätte durch den bloßen Empfang dieses strafrechtlich nicht relevanten Bildes „den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen“.
Dazu sagt Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:
„Die SPD-Innenminister wettern unter der Regie des Thüringer Innenministers Maier schon seit geraumer Zeit gegen die Polizei und unterstellen den Beamten – ebenso wie neuerdings auch Feuerwehrmännern – wiederholt ein problematisches Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Der Beschluss des VG Düsseldorf zeigt nun das Ausmaß dieser Menschenjagd auf eine angeblich rechte Polizei.
Wenn von den angeblichen 377 Vorfällen in vier Jahren nun auch noch ein Teil genaugenommen gegen rechtsextreme Tendenzen gerichtet war, dann bleibt von dieser Grundlage für eine Studie zu rechtsextremen Tendenzen in der deutschen Polizei nichts mehr übrig.
Die AfD-Fraktion wird das zum Thema der kommenden Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses im Thüringer Landtag machen. Für die beiden Thüringer Fälle muss der Innenminister zumindest in diesem nichtöffentlich tagenden Gremium nachvollziehbar offen legen, ob tatsächlich ein problematisches Verhältnis zu unseren Werten oder lediglich der ideologische Kampf politischer Entscheidungsträger gegen andere Meinungen den entscheidenden Ausschlag für die Ermittlungsverfahren gegeben haben.“