Zur Zeit verhandelt der Thüringer Verfassungsgerichtshof unseren Normenkontrollantrag aus dem Juni, ergänzt Ende August 2020. Die Fraktion greift alle Verordnungen der Gesundheitsministerin seit dem 20. Mai an. Angefochten werden sämtliche Maßnahmen in Gänze, weil die Fraktion der Überzeugung ist, dass von fehlerhaften Voraussetzungen ausgegangen wurde. Außerdem waren diese Maßnahmen nach Auffassung des Rechtsbeistands wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot von Anfang an nichtig.
Bei der Anhörung ließen sich die Richter darauf ein, ausführlich über die Möglichkeiten des Nachweises von Infektionen durch den ausschließlich verwendeten PCR-Test zu diskutieren und stellten darauf aufbauend fest, dass ein positives Testergebnis nicht gleich Infektion, Infektion nicht gleich Erkrankung und eine Erkrankung nicht zwingend ein Bedarf von intensivmedizinischer Behandlung sei. Des Weiteren wurde die Frage der Ansteckung und der Immunität nach vorheriger Infektion erörtert. Ausführlich wurde zur Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahmen beraten. Die Richter ließen durchblicken, dass das Zitiergebot für die Landesregierung durchaus sehr problematisch werden kann. Die Erfolgsaussichten für die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahmen ist offen. Zu berücksichtigen wird hier aber das sehr weite Entschließungsermessen für die Politik bei den Maßnahmen sein.
Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist am 10. Februar 2021 zu rechnen.
Verhandelt wurden lediglich die Verordnungen von Mai, Juni und Juli, die neue Sondermaßnahmenverordnung vom 31. Oktober wurde abgetrennt und wird voraussichtlich im Dezember gesondert beraten. Wann dazu entschieden wird, steht noch nicht fest.