Derzeit debattiert die Thüringer Ärzteschaft über eine Änderung der geltenden Berufsordnung der Landesärztekammer, die Ärzten die Hilfe zur Selbsttötung von Sterbenden untersagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 den § 217 des Strafgesetzbuches (StGB), der die Beihilfe zur Selbsttötung verboten hatte, aufgehoben und damit eine Neuregelung erforderlich werden lassen.
Hierzu erklärt die AfD-Landtagsabgeordnete Corinna Herold, religionspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion:
„Der Ruf nach aktiver ärztlicher Beteilung bei der Selbsttötung entspricht dem derzeitigen Zeitgeist beim Mißbrauch des Freiheitsgedankens. Selbstverständlich respektiert die AfD jeden einzelnen Wunsch nach selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Beendigung des eigenen Lebens voller Leid und Schmerzen. Mit Nachdruck sprechen wir uns jedoch dagegen aus, Ärzte und medizinisches Personal – deren Berufsethos bislang allein und ausschließlich dem Lebenserhalt diente – zur aktiven Erfüllung dieser Todeswünsche heranziehen zu wollen.
Die Preisgabe schutzwürdiger Interessen der Menschen, die sich in einem unumkehrbaren Sterbeprozess befinden, ist mit unserem Menschenbild in keiner Weise vereinbar. Menschen auf dem letzten Weg ihres Lebens brauchen vielmehr jede Art von Hilfe und Zuwendung sowie alle medizinisch möglichen Methoden der Schmerzausschaltung. Für die Bereitstellung dieser palliativmedizinischen Ressourcen wird sich die AfD mit ganzer Kraft einsetzen.“