Ein aktuelles Pilotprojekt der Thüringer Polizei zum Einsatz von Körperkameras – sogenannten Bodycams – im täglichen Einsatz- und Streifendienst hat nach übereinstimmendem Bekunden vieler Polizeibeamter ergeben, dass der Einsatz von „Bodycams“ einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Beamten vor Übergriffen und Beleidigungen leisten kann. Daher hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf [1] eingebracht, der die gleichzeitige Aufzeichnung von Bild- und Tonaufnahmen mittels „Bodycams“ ermöglichen soll.
Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Das Aufzeichnen des tatsächlichen Geschehens in Vorgängen des Polizeialltags per ‚Bodycam‘ kann nicht nur deeskalierend wirken, es erleichtert auch die Beweisführung in Strafverfahren. Zugleich können sich Polizisten vor ungerechtfertigten und zumeist politisch motivierten Vorwürfen schützen. Gerade in Zeiten, in denen den Beamten die nötige politische Rückendeckung von linken Politikern verweigert wird, ist dies von unschätzbarem Wert, um das Vertrauen in die Institution Polizei zu stärken. Daher ist es dringend geboten, dass sich die anderen Fraktionen unserem Vorstoß anschließen und über das Pilotprojekt hinaus den Thüringer Polizisten die Nutzung von ‚Bodycams‘ auch mit Tonaufnahmen ermöglichen, indem sie die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen.“
[1] Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (PAG)
− Gesetz zur Ermöglichung von Bild- und Tonaufnahmen während des Einsatzes –