Die aktuelle Umsetzung der Unterbringung und Verteilung von sogenannten „Schutzsuchenden“ wird ordnungs- und sicherheitspolitischen Standards bereits seit längerem nicht mehr gerecht. Gewalttaten und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Einrichtungen, in deren Umgebung sowie den betreffenden Kommunen belasten die Thüringer Bevölkerung schon seit einigen Jahren. Neben der besonders schwer betroffenen
Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl wird über entsprechende Vorfälle regelmäßig auch aus anderen Landkreisen und Städten berichtet. Die Probleme ergeben sich aus der Pflicht der Landkreise und kreisfreien Städte, auch aggressive, den öffentlichen oder innerhäuslichen Frieden störende oder gewalttätige sogenannte „Schutzsuchende“ in ihren Einrichtungen unterbringen zu müssen. Die üblichen Unterbringungseinrichtungen und die vorhandenen Organisationsmöglichkeiten bieten jedoch keine Möglichkeit zur Abwehr von Gefahren, die von aggressiven Bewohnern der  Einrichtungen für andere Bewohner, für die Bürger und für die Öffentlichkeit ausgehen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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