Auf Initiative des Bundesrats plant die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht für von der Coronakrise schwer getroffene überschuldete Firmen weiter auszusetzen. Die Bundesregierung hatte im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder. Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am Montag einen entsprechenden Antrag einstimmig beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, die bis 31. Januar 2021 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nochmals zu verlängern.
Jens Cotta, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Die Sonderregelung hat vielen insolvenzgefährdeten Unternehmen eine Art Immunität verschafft, die darüber hinwegtäuscht, dass sie bereits vor der Corona-Krise in einer wirtschaftlichen Schieflage waren. Es ist skandalös, dass die Merkel-Regierung nun Zombi-Unternehmen auf Steuerzahlerkosten weiter künstlich am Leben halten will. Dafür, dass die Thüringer Landesregierung diesem Vorhaben ihren Segen gegeben hat, gibt es nur zwei mögliche Erklärungen: offenbar mangelhafte betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse des Wirtschaftsministers oder aber der ganz bewusste Versuch, die drohende massive Pleitewelle im Mittelstand bis nach den Wahlen im September hinauszuzögern.“