Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt die Einsicht der Landesregierung, die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen zu wollen, um Eltern ohne Zugang zur Notbetreuung die Elternbeiträge für Hort und Kindergärten für die Zeit der pandemiebedingten Schließungsanordnung zu erstatten. Jedoch weist der Gesetzentwurf, der morgen im Thüringer Landtag beraten werden soll, noch grobe Mängel auf. Die AfD-Fraktion steuert mit einem Entschließungsantrag nach.
Uwe Thrum, Mitglied im Bildungsausschuss des Thüringer Landtags, erläutert den Nachbesserungsbedarf:
„Die AfD fordert die Erstattung der Gebühren unabhängig davon, ob die Schließung der Einrichtung durch das Gesundheitsamt oder auf Anordnung des Landes erfolgte. Außerdem sollen Eltern für alle Tage von den Gebühren befreit werden, an denen Betreuungsangebot nicht wahrgenommen werden, nicht nur in den Monaten, in denen es zu Schließungen an mehr als 15 Kalendertagen kommt. Zudem braucht es Rechtssicherheit und Planbarkeit über den 30. April hinaus, für den Fall, dass es zu erneuten Schließungen kommt. Jedoch hoffen wir, dass dieser Fall nicht eintritt, denn Schulen und Kindergärten müssen aus Sicht der AfD umgehend wieder geöffnet werden.“