Die AfD-Fraktion hat heute einen nicht zu unterschätzenden Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar erzielt. Erstmals hat in einem Hauptsacheverfahren ein Verfassungsgericht entschieden, dass die Grundverordnung der Landesregierung vom Mai 2020 nichtig und auch die Bußgeldvorschriften vom Mai, Juni und Juli 2021 in Teilen verfassungswidrig sind.
Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Die Richter haben es heute bestätigt: Die Landesregierung hat im ersten sogenannten ‚Lockdown‘ in Teilen verfassungswidrig gehandelt. Wer durch die Maiverordnung der Landesregierung finanzielle Einbußen erlitten hat, kann dadurch nun möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch gibt es Aussicht auf Erfolg, gegen erlassene Bußgeldbescheide zum Beispiel wegen Nichteinhaltung der Maskenpflicht rechtlich vorzugehen. Wir freuen uns über diesen Erfolg und werden weiter für die Freiheit in unserem Land und gegen den Corona-Extremismus kämpfen.“