Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist das deutsche Klimaschutzgesetz zumindest in Teilen verfassungswidrig, weil ihm Maßgaben über eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes nach 2031 fehlen. Im Sinne der Kläger, die nach Ansicht des Verfassungsgerichts durch die gesetzlichen Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt würden, fordert das Bundesverfassungsgericht daher von der Bundesregierung eine Nachbesserung bis Ende des kommenden Jahres. Demnach verschieben die derzeitigen Regelungen „hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030“.
Hierzu erklärt Nadine Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion:
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts legt in erster Linie Zeugnis über die in Deutschland hysterisch geführte Diskussion um das Klima ab, der sich offensichtlich auch höchste Gerichte nicht mehr entziehen können. Das Weltklima wandelt sich unbestritten; dass dies hauptsächlich oder gar ausschließlich anthropogenem Einfluss zuzuschreiben ist, wird von der profitierenden Klimalobby wie FFF jedoch fast unwidersprochen behauptet. Ergebnis ist unter anderem eine gescheiterte deutsche Energiewende, die neben europaweit höchsten Strompreisen mit ihrem volatilen Zugpferd Windkraftindustrie die Natur nicht schützt, sondern großflächig und irreversibel zerstört. Die ideologische Debatte über eine CO2-Reduktion, von der nicht wenige politische ‚Aktivisten‘ profitieren, gipfelt in der Annahme, man könne von oben eine Industrienation umgestalten und einen ganzen Kontinent per Beschluss klimaneutral machen.
Das Urteil zum Klimaschutzgesetz wird für weiteren Aktionismus sorgen, der letztendlich Deutschland schadet. Die AfD hingegen verlangt einen sachlich vorgehenden und von den Bürgern getragenen Weg des Umweltschutzes, der regional verankert ist und sich auf wissenschaftliche Möglichkeiten der effizienten Energieversorgung stützt, ohne ganze Wirtschaftsbereiche abzuschaffen.“
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