Am 8. April 2021 untersagte ein Familienrichter des Amtsgerichts Weimar die Umsetzung der Maskenpflicht an zwei Schulen unter Verweis auf Kindeswohlgefährdung. Zu den Folgen der Entscheidung zählte auch die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen den entscheidenden Richter wegen Rechtsbeugung sowie Durchsuchungen. Zur Klärung dieser hoch umstrittenen Vorgänge hat die AfD-Fraktion eine Vielzahl von Fragen formuliert und beantragt, dass diese von der Landesregierung im Justizausschuss beantwortet werden.
Hierzu erklärt Stefan Möller, Mitglied im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz:
„Es ist unsere Aufgabe als Oppositionsfraktion, den offenen Fragen und Merkwürdigkeiten im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen den betroffenen Richter nachzugehen. Das gilt umso mehr aufgrund von Hinweisen, dass auch gegen einen weiteren Amtsrichter aus Weimar ermittelt werden soll, der im Januar eine Corona-Bußgeldsache zugunsten eines Betroffenen entschieden hatte. Es verträgt sich nämlich nicht mit der für den Rechtsstaat wichtigen richterlichen Unabhängigkeit, wenn Richter bei politisch unbeliebten Entscheidungen nicht nur aus den Reihen der Regierungskoalition angezeigt, sondern auch tatsächlich durch Strafverfahren stark unter Druck gesetzt werden.“