Der Thüringer Landtag befasst sich heute mit der Videoüberwachung öffentlicher Plätze, die als Kriminalitätsschwerpunkt, beispielsweise als sogenannte „gefährliche Orte“ nach dem Thüringer Polizeirecht, gelten. Generell gab es in den letzten Jahren zahlreiche technische Innovationen, die eine Nutzung von Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, unter Beachtung des rechtlichen Rahmens und unter Beibehaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, ermöglichen.
Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, erklärt hierzu:
„Der praktische Umgang mit Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gewaltprävention ist in Thüringen schlicht nicht geklärt. Die linke Landesregierung verweigert sich nach meinem Eindruck seit Jahren, dieses Eisen anzufassen. Videoüberwachung ist an kriminogenen Orten durchaus ein geeignetes Sofortmittel mit Abschreckungscharakter, aber eben auch nicht das beschworene Allheilmittel. Allein mit der Installation von Videokameras bekommen wir die zahlreichen Gründe für die Straftatenbelastung, beispielsweise rund um die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl, nicht in den Griff. Was es braucht, ist ein gesamtgesellschaftliches Präventionskonzept – dazu gehört allem voran eine finanziell und personell ausreichend ausgestatte Polizei vor Ort.“