Ein heute nach der Kabinettssitzung vorgestellter Corona-Entwurf der Landesregierung sieht eine sogenannte 2G-Option für „die Durchführung von Veranstaltungen“ vor. Die 2G-Regelung würde demnach nicht nur den Betrieb von Diskotheken, Tanzklubs und sonstigen Tanzlustbarkeiten, sondern auch Ausstellungen, Messen sowie Spezial- und Jahrmärkte umfassen. Für Nicht-Geimpfte und nicht nachweislich Genesene soll der Zugang zu derartigen Veranstaltungen demnach grundsätzlich nicht mehr möglich sein.
Hierzu erklärt Jens Cotta, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion:
„Während andere Länder wie Dänemark oder Schweden zur Normalität zurückkehren, hat die Landesregierung nichts Besseres zu tun, als den Ausnahmezustand zu zementieren und immer neue Maßnahmen zu ersinnen, um mittels Angst und Hysterie einen indirekten Impfzwang zu verordnen. Diese Politik der Einschüchterung und Überwachung, mit der Geimpfte gegen Ungeimpfte ausgespielt werden und die gesellschaftliche Spaltung weiter vorangetrieben wird, erlebt mit der geplanten 2G-Optionsregelung einen weiteren Höhepunkt, der dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Deutschen Grundgesetzes diametral widerspricht. Den Altparteien von CDU bis Rot-Rot-Grün geht es nur noch um die Durchsetzung ihrer Impfdoktrin.
Die AfD-Fraktion wird auch weiterhin mit allen Mitteln gegen die verfassungswidrige Einschränkung der Freiheitsrechte eintreten und die Entwicklungen in Form einer aktuellen Stunde auf die Tagesordnung des nächsten Plenums heben.“