Die Landesregierung hat am 31. August 2021 ein Landesaufnahmeprogramm beschlossen, durch das Afghanen eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden soll. Die Umsetzung dieses Aufnahmeprogramms wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kurz darauf einstweilen verhindert. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Ansinnen der Landesregierung nach der Bundestagswahl vom 26. September 2021 nicht doch weiterverfolgt wird. Eine weitere Zuwanderung aus Afghanistan, die überwiegend eine Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem darstellt, wird eine Vertiefung der gesellschaftlichen Spaltung in Thüringen nach sich ziehen, da eine solche Zuwanderung auf breite Skepsis und Ablehnung in der Bevölkerung stößt. Dies umso mehr, als die Zuwanderung negative Auswirkungen auf die Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Thüringen erwarten lässt und Medienberichte über die Evakuierungen von Afghanen aus Kabul im Sommer 2021 außerdem Anlass zur Besorgnis geben, dass sich unter diesen Personen auch bereits abgeschobene Straftäter befinden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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