Die 1990 in der DDR gegründete Treuhandanstalt (TA) war eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die die Aufgabe hatte, „volkseigene“ Betriebe der DDR im Sinne einer den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft verpflichteten Wirtschaftsordnung zu privatisieren und Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Unternehmen zu sichern. Dort, wo das als nicht möglich angesehen wurde, sollten die entsprechenden Unternehmen stillgelegt werden.
Um die Frage, ob die Tätigkeit der TA eine Erfolgsgeschichte darstellt oder nicht, wird noch immer gerungen. Wie auch immer man dies im Ganzen beurteilen mag, so sind mit den Aktivitäten der Treuhandanstalt auch Fehlentwicklungen, Missstände, Verfehlungen und Straftaten verbunden, die viele Menschen bis heute für unzureichend aufgeklärt halten und die für erlittene Ungerechtigkeiten sowie wirtschaftlichen Niedergang stehen.
Zur Aufklärung der Aktivitäten der Treuhandanstalt in Thüringen haben wir einen Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag eingesetzt. Damit löst die AfD-Fraktion ein zentrales Wahlversprechen ein.
Parlamentarische Initiativen
Redebeiträge
Zur Aussprache zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Treuhand in Thüringen“ am 13. Juni 2024 im Thüringer Landtag sagt die Obfrau der AfD-Fraktion, Nadine Hoffmann:
„Gleichwohl Fragen offengeblieben sind, halten wir einen Untersuchungsausschuss für ein geeignetes Instrument der Aufarbeitung. Wie anhand der verschiedenen im Ausschuss behandelten Beispiele wie dem des Jagd- und Fahrzeugwaffenwerks Suhl, dem Gelenkwellenwerk Stadtilm oder dem Kali-Werk in Bischofferode aufgezeigt wurde, führte die Struktur der Treuhand zu Fehlern bei der Privatisierung mit fatalen Folgen wie Arbeitsplatzverlust und Resignation.
Wir sehen Versäumnisse bei der damaligen regierenden Politik im Land und im Bund und bei den Gewerkschaften. Den Betroffenen sollte der Ausschuss zumindest ein Stück Gerechtigkeit verschaffen. Neben entsprechenden Gesprächsformaten regen wir die Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses im Bundestag an.“