Wie das Thüringer Gesundheitsministerium mitteilte, soll das 2G- oder das 3G-Plus-Modell künftig flächendeckend nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend bei Veranstaltungen oder in bestimmten Einrichtungen wie Gaststätten, Hotels und Diskotheken zur Anwendung kommen. Bereits noch in dieser Woche soll geregelt werden, dass die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Verpflichtung zur Anwendung der Optionsmodelle durch die betreffenden Bereiche anordnen können (Corona-Warnstufe 2) oder müssen (Corona-Warnstufe 3).

Tosca Kniese, wirtschaftspolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, erklärt hierzu:

„Veranstalter und Betreiber von Gaststätten, Hotels und Diskotheken dazu zu zwingen, dass 2G- oder 3G-Plus-Model anzuwenden, verstößt gegen grundlegende Freiheitsrechte der Bürger. Die Optionsmodelle sind nach Auffassung meiner Fraktion verfassungswidrig und die verpflichtende Anwendung vollkommen unverhältnismäßig. Deswegen haben wir dagegen auch Klage eingereicht. Vielmehr sollte weiterhin auf Freiwilligkeit anstatt Zwang gesetzt werden. Unternehmer müssen eigenverantwortlich darüber entscheiden dürfen, ob sie für ihre Einrichtung oder Veranstaltung Zugangsbeschränkungen erlassen.“