In Thüringen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weder anerkannte öffentliche Schutzräume noch Hausschutzräume (nach §§ 7 und 8 ZSKG). Das geht aus den Antworten der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Torsten Czuppon hervor. Demnach sei die flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Schutzräume nach der Konzeption „Zivile Verteidigung“ nicht realisierbar und in Anbetracht von Ereignissen mit kurzer oder fehlender Vorwarnzeit nur sehr eingeschränkt geeignet, ausreichende Schutzwirkung zu entfalten. Nach Ende des Kalten Krieges seien deshalb der Neubau und die Anerkennung von Schutzräumen weitestgehend eingestellt worden.

Dazu sagt der Sprecher für Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz, Torsten Czuppon:

„Die Kriegsrhetorik unserer Bundesregierung gegenüber Russland ist absolut unangemessen. Zum Wohle der Thüringer Bevölkerung stünde es der rot-rot-grünen Landesregierung gut zu Gesicht, wenn sie im Bundesrat gegen diese verbale Aufrüstung intervenieren würde und zurück zur Diplomatie finden würde. Des Weiteren sollte sie sich schnellstmöglich mit Konzepten für einen effektiven baulichen Bevölkerungsschutz auseinandersetzen. Es kann nicht sein, dass Thüringer im Ernstfall auf sich allein gestellt sind und Politiker Drohungen und Sanktionen gegenüber einer Weltmacht verschärfen, ohne Rücksicht auf die zivile Bevölkerung.“