Das 2006 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (BioKraftQuG) verpflichtete die Mineralölwirtschaft, einen Mindestanteil
von sogenannten Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen. Damit wurden Richtlinien der EU umgesetzt. Ab dem Jahr 2015 wurde die Biokraftstoffquote durch pauschale Einsparziele ersetzt, die unter anderem durch Biokraftstoffeinsatz erreicht werden sollen.
Für die Produktion von Bioethanol und Biodiesel beziehungsweise Agrartreibstoffen kommen grundsätzlich alle zucker- oder stärkehaltigen
Kulturpflanzen (wie Weizen, Kartoffeln, Zuckerrüben, Mais, Raps) in Betracht. Laut Aussage des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft stammten im Jahr 2021 von 700.000 Tonnen Bioethanol knapp 580.000 Tonnen der Produktion aus Futtergetreide und etwa 121.000 Tonnen aus Zuckerrüben. Hinzukommt ein nicht genau quantifizierter Anteil von Bioethanol, der aus Rest- und Abfallstoffen produziert wurde. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe schätzt, dass deutschlandweit 14 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche dem Anbau von Energiepflanzen dient, das sind circa 332.000 Hektar. Dies macht für die Erneuerbaren Energien im Sektor Verkehr nur einen Anteil von 6,8 Prozent aus.
Eine forcierte Steigerung der Verwendung von Biokraftstoffen würde noch weitaus mehr landwirtschaftliche Flächen kosten, die nicht mehr
der Nahrungsmittelherstellung zur Verfügung stünden. Zusätzlich negativ wirken sich Importe von Biokraftstoffen aus, um EU-Vorgaben oder Vorgaben des Bundes erfüllen zu können, zumal Rodungen für den Anbau von Nutzpflanzen – auch durch Landnutzungsänderungen – zur Treibstoffproduktion der angestrebten Umweltbilanz schaden.
Die Konkurrenz nutzbarer Flächen wird durch Pauschalziele beziehungsweise Quoten oder Mindestanteile von Agrartreibstoffbeimischungen verstärkt, was sich sowohl auf die Versorgung als auch auf den Preis von Lebensmitteln auswirkt. Dem ist entgegenzuwirken.
Die Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen zur Biokraftstofferzeugung, die derzeit einen geringen Anteil einnimmt, sollte weiter erforscht
und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Der Freistaat Thüringen sollte die zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen angesichts globaler Krisen und jüngst aufgetretener Versorgungsengpässe nicht durch politisch auferlegte Pflichten für Mindestanteile oder pauschale Vorgaben der regionalen Lebensmittelherstellung entziehen lassen.