Ich frage die Landesregierung:
1. An welchen einzelnen Stellen wird bei der Thüringer Polizei in welchem Umfang Schichtarbeit zur Erledigung welcher Aufgabenstellungen gearbeitet?
2. Welche Belastungen bringt die Arbeit in Schichten in der Thüringer Polizei mit sich und welche Betreuungsangebote gibt es für entsprechend „betroffene“ Bedienstete?
3. Gibt es Grenzen, wann ein Bediensteter der Thüringer Polizei nicht mehr im Schichtdienst eingesetzt wird?
4. Welche Ausgleichsmaßnahmen (nicht Geld) erhalten Bedienstete der Thüringer Polizei, die im Schichtdienst arbeiten?
5. Welche Ausgleichsmaßnahmen werden von Bediensteten der Thüringer Polizei, die im Schichtdienst arbeiten, regelmäßig gefordert, aber deren Umsetzung vom Dienstherrn aus welchen einzelnen Gründen abgelehnt?
6. Welchen monetären Ausgleich erhalten Bedienstete der Thüringer Polizei, die im Schichtdienst arbeiten?
7. Wie wird die Arbeitsbelastung durch Schichtarbeit seitens des Gesundheitsmanagements der Thüringer Polizei bewertet und betreut?
8. Sind die jüngsten Anpassungen der Bezahlung von Zuschlägen für Nacht- und Schichtarbeit im Polizeidienst des Bundes ein Modell für
Thüringen und falls nein, wieso nicht?