Vertreter der Städte Meiningen und Schmalkalden des Landkreises Schmalkalden-Meiningen äußerten, dass sie die Erweiterung des Südthüringer Oberzentrums der Städte Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof und Schleusingen um Meiningen und Schmalkalden für sinnvoll erachten. Sie berufen sich auf ein entsprechendes Gutachten der Fakultät für Raumplanung Dortmund.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dieser möglichen Erweiterung um die beiden Städte und was wären nach Auffassung der Landesregierung die Vor- und Nachteile einer solchen Erweiterung um beide Städte oder um eine Stadt (welche)?
2. Hält die Landesregierung die Erweiterung eines künftigen Oberzentrums Südthüringen um die Städte Meiningen und Schmalkalden für geboten und wenn ja, aus welchen rechtlichen und sachlichen Gründen?
3. Wann könnte eine solche Erweiterung begonnen werden und abgeschlossen sein?
4. Müsste der Einbeziehung der Städte Meiningen und Schmalkalden in ein Oberzentrum Südthüringen zunächst eine Erweiterung der bereits bestehenden Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Oberzentrum Südthüringen um die Städte Meiningen und Schmalkalden vorausgehen?
5. Gab es diesbezüglich zwischen der Landesregierung beziehungsweise einem Ministerium Gespräche mit Vertretern des Landkreises Schmalkalden-Meiningen beziehungsweise der Städte Meiningen sowie Schmalkalden und wenn ja, wann?
6. Gab es diesbezüglich zwischen der Landesregierung beziehungsweise einem Ministerium Gespräche mit Vertretern der Städte Suhl, Oberhof, Zella-Mehlis oder Schleusingen beziehungsweise Vertretern des Landkreises Hildburghausen und wenn ja wann?
7. Mit welchen Kosten für das Land ist die Bildung des Südthüringer Oberzentrums aus den Städten Suhl, Zella-Mehlis, Oberhof und Schleusingen verbunden beziehungsweise welche finanziellen Verpflichtungen bestehen dadurch für das Land?
8. Inwieweit wurde die Ausweisung/Aufnahme des Oberzentrums Südthüringen durch Änderung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 bereits durch die Landesregierung vorgesehen oder gegebenenfalls durch andere (wann) beantragt?
9. Welche Erfolgsaussichten misst die Landeregierung der Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 hinsichtlich der Ausweisung/Aufnahme eines Oberzentrums Südthüringen aufgrund bisher eingegangener Stellungnahmen bei?
10.Welche Aufgaben hat das Südthüringer Oberzentrum aus Sicht der Landesregierung respektive welche zentralen Aufgaben soll ein künftiges Oberzentrum Südthüringen konkret für welche kommunalen Gebiets- und Personenkörperschaften in welchem Umfang wie wahrnehmen?
11.Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu einem möglichen Beirat aus den Städten Meiningen und Schmalkalden zum Oberzentrum, welche Vor- und Nachteile wären damit nach Auffassung der Landesregierung verbunden?
12.Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum erwähnten übergebenen Gutachten (bitte begründen)?