Einer Mitteilung des Landesdienstes Thüringen der Deutschen Presse-Agentur GmbH vom 19. August 2022 zufolge soll im bundesweiten Vergleich die durchschnittliche Grund-steuerbelastung der Bürger in Thüringen recht niedrig sein. Bei einem bundesweiten Vergleich der Steuerbelastung aus der Grundsteuer pro Einwohner soll Thüringen im Jahr 2021 im Schnitt auf einen Wert von 114,00 Euro gekommen sein.
Für die Gewerbesteuer liegen bislang keine vergleichbaren Daten vor.

Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Thüringer Gemeinden und Städte haben in den Jahren 2019 bis 2021 die Hebesätze von Grundsteuer A beziehungsweise B aus welchem Grund auf welchen Satz erhöht (bitte geordnet nach kreisfreien Städten und Landkreisen in Jahresscheiben aufführen sowie die absolute prozentuale Veränderung angeben)?
2. Welche Thüringer Gemeinden und Städte haben in den Jahren 2019 bis 2021 die Hebesätze von Grundsteuer A beziehungsweise B aus welchem Grund auf welchen Satz gesenkt (bitte geordnet nach kreisfreien Städten und Landkreisen in Jahresscheiben aufführen sowie die absolute prozentuale Veränderung angeben)?
3. Wo liegen die Gewerbesteuereinnahmen der Thüringer Gemeinden und Städte in den Jahren 2019 bis 2021 je Einwohner im bundesweiten Vergleich (bitte nach Jahren und bezogen auf die einzelnen Bundesländer angeben)?
4. Welche Thüringer Gemeinden und Städte haben in den Jahren 2019 bis 2021 die Hebesätze der Gewerbesteuer aus welchem Grund erhöht (bitte geordnet nach kreisfreien Städten und Landkreisen in Jahresscheiben aufführen sowie den absoluten Betrag neben der absoluten prozentualen Veränderung angeben)?
5. Welche Thüringer Gemeinden und Städte haben in den Jahren 2019 bis 2021 die Hebesätze der Gewerbesteuer aus welchem Grund gesenkt (bitte geordnet nach kreisfreien Städten und Landkreisen in Jahresscheiben aufführen sowie den absoluten Betrag neben der
absoluten prozentualen Veränderung angeben)?

6. Welche der in den Fragen 1 bis 2 und 4 bis 5 bezeichneten Thüringer Gemeinden und Städte unterlagen in den Jahren 2019 bis 2021 der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach § 53 a Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (bitte geordnet nach kreisfreien Städten und Landkreisen in Jahresscheiben aufführen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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