Das Bundesamt für Justiz hat im August 2022 die Statistik zur Überwachung der Telekommunikation und zur Erhebung von Verkehrsdaten im
Jahr 2020 veröffentlicht. Dieser ist die Anzahl der nach den §§ 100a, 100b und 100g der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Maßnahmen für ganz Deutschland zu entnehmen. Für den Freistaat Thüringen werden dabei vom Bundesamt für Justiz 115 Maßnahmen nach § 100a Abs. 1 StPO und 83 Maßnahmen nach § 100g StPO angegeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind die für Thüringen vom Bundesamt für Justiz angegebenen Maßnahmen nach Erkenntnis der Landesregierung vollständig oder gibt es Nachmeldungen? Falls es Nachmeldungen gibt, wie sind die korrekten Zahlen für die drei im Sachverhalt benannten Paragrafen der Strafprozessordnung?
2. Welche Thüringer Behörden haben diese Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt?
3. Wie viele dieser Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen in Thüringen fanden aufgrund Politisch motivierter Kriminalität statt?
4. Wie viele Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen durch Thüringer Behörden fanden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 zur Überwachung der Oppositionspartei Alternative für Deutschland statt?
5. Sind die in Frage 4 erfragten Maßnahmen in einer bundesweiten Statistik des Bundesamtes für Justiz nach Kenntnis der Landesregierung
enthalten? Falls ja, in welcher?
6. Werden Thüringer Behörden über Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen zur Überwachung der Oppositionspartei Alternative für Deutschland durch Behörden anderer Bundesländer, Behörden des Bundes oder Behörden/staatliche Stellen anderer Staaten informiert? Falls ja, durch welche Behörde/staatliche Stelle und wie oft fand dies in den Jahren 2020, 2021 und 2022 statt?
7. Werden die von den Maßnahmen in Frage 4 betroffenen Personen über die Verfahren informiert? Falls ja, in welcher Form, durch welche Behörde und wie oft hat das in den Jahren 2020, 2021 und 2022 stattgefunden?