Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3408 (vergleiche Drucksache 7/6099) ergeben sich Nachfragen zur Anwendung des Versammlungsrechts.
Ich frage die Landesregierung:
1. Gab es für diesen Corona-Protest in Form eines Spaziergangs einen Versammlungsleiter?
a) Wie wurde seitens der Versammlungsbehörde nach einem Versammlungsleiter gesucht?
b) Mit welchen einzelnen Mitteln wurde in welcher Form nach einem Versammlungsleiter gesucht?
c) In welchem Zeitraum wurde nach einem Versammlungsleiter gesucht?
d) Wie wurden diese einzelnen Aspekte dokumentiert und liegt diese Dokumentation noch immer vor?
2. Wie wurden die Teilnehmer über die Durchsagen um 17:33 Uhr und 18:07 Uhr hinaus auf die Einhaltung der Regelungen zum Infektionsschutz hingewiesen?
a) Wie viele Durchsagen erfolgten jeweils um 17:33 Uhr und 18:07 Uhr, wie wurde dies dokumentiert und liegt diese Dokumentation noch immer vor?
b) Welche Informationen zur Einhaltung der Regelungen zum Infektionsschutz erfolgten über die bereits erwähnte Lautsprecherdurchsage beziehungsweise erwähnten Lautsprecherdurchsagen hinaus?
c) Mit welchen einzelnen weiteren Mitteln (außer den Lautsprecherdurchsagen) wurden die Teilnehmer auf eine Einhaltung der Regelungen zum Infektionsschutz hingewiesen?
d) Wie wurde jeder einzelne Aspekt zur Nichteinhaltung von Abstandspflichten und Maskenpflichten dokumentiert und liegt diese Dokumentation noch immer vor?