Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen, Personen und Einrichtungen wie Impfzentren, die für die Durchführung von Schutzimpfungen verantwortlich sind, zum Zwecke der Feststellung von Impfeffekten (Impfsurveillance) dem Robert Koch-Institut und zum Zwecke der Überwachung der Impfstoffsicherheit dem PaulEhrlich-Institut in festgelegten Zeitabständen Daten zum Zwecke der epidemiologischen Überwachung zu übermitteln haben (§ 13 Abs. 5 IfSG).
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie oft hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen seit Beginn der Verabreichung der Corona-Impfstoffe diese Daten, wie im § 13 Abs. 5 IfSG gefordert, zum Zwecke der Feststellung von Impfeffekten an das Robert Koch-Institut und zum Zwecke der Überwachung der Impfstoffsicherheit an das Paul-Ehrlich-Institut gesendet?
2. Sind diese Daten für den im § 13 Abs. 5 IfSG genannten Zweck der
Feststellung von Impfeffekten und der Überwachung der Impfstoffsicherheit ausgewertet und veröffentlicht worden?
a) Falls ja, durch wen, wann und für welchen Zeitraum?
b) Wann ist mit der nächsten Analyse zu rechnen?
c) In welchen Zeitabständen werden die Analysen durchgeführt?
3. Welche Zeitabstände der Datenübermittlung an das Robert KochInstitut und das Paul-Ehrlich-Institut haben diese Behörden gemäß § 13 Abs. 5 Satz 1 IfSG festgelegt und wer ist für die Datenübermittlung verantwortlich?
4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung aufgrund dieser Daten vor? Sind nach Erkenntnissen der Landesregierung geimpfte Personen weniger häufig krank als ungeimpfte? Sind diese Daten veröffentlicht und falls ja, wo?
5. Wer ist in Thüringen für die Arzneimittelsicherheit verantwortlich und auf welcher Grundlage mit welchen Arbeitsabläufen und Zuständigkeiten wird danach gehandelt?
6. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Landesregierung beim Paul-Ehrlich-Institut der Meldung von Todesverdachtsfällen infolge der Corona-Impfung nachgegangen?
a) Liegen die Abläufe nach Kenntnis der Landesregierung in standardisierter Form vor?

b) Welche Inhalte werden nach Kenntnis der Landesregierung standardisiert umgesetzt und auf welche Weise?
c) Wer ist nach Kenntnis der Landesregierung für die Qualitätskontrolle zuständig?
7. Aus welchen Gründen steht auf den Totenscheinen nicht das Datum der letzten Corona-Impfung?
8. Ist der für die vierte Corona-Impfung verwendete Impfstoff in seiner Wirksamkeit und Sicherheit untersucht worden? Falls ja, für welche Personengruppen in welcher Studie mit welchem Ergebnis?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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