Es besteht kein sachlich zwingender Grund, die Studentenschaften an Thüringer Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu
organisieren. Vielmehr verletzt die Zwangsmitgliedschaft in einer solchen Vereinigung das Grundrecht der Studenten auf („negative“) Vereinigungsfreiheit. Studenten sind dazu in der Lage, eigenständig Organisationen zur Wahrung und Vertretung ihrer Interessen zu bilden und sich hochschulpolitisch dergestalt zu engagieren. Die bisher fest vorgegebene Struktur einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft behindert de facto sogar die effektive Interessenvertretung der Studenten, da sie weder die Vielfalt und Dynamik der hochschulpolitischen Meinungen adäquat widerspiegelt noch genügend Raum für die freie Entfaltung studentischer Organisationsformen lässt. Dies belegen die anhaltend niedrigen Beteiligungen an den Wahlen zu den Organen der verfassten „Studierendenschaften“. Dementsprechend ist durch die Abschaffung der verfassten „Studierendenschaften“ ein Mehr an Engagement der Studenten an den Hochschulen zu erwarten.
Des Weiteren geht es darum, die Studenten finanziell zu entlasten, indem der Beitragszwang für die verfasste „Studierendenschaft“ beendet wird. Die Studenten erhalten dadurch das Recht zurück, selbst zu entscheiden, ob sie ihre ohnehin oft knappen Finanzmittel einer Organisation zur Verfügung stellen und wenn ja, welcher.
Die Existenz eines „Studierendenrates“ oder ähnlicher Organe der verfassten „Studierendenschaft“ ist schon deshalb problematisch, weil sie eine Doppelrepräsentation der Studenten in den Hochschulorganen darstellt. Denn die Gruppe der Studenten ist bereits in den Organen der Hochschule wie im Senat oder den Fachbereichsräten vertreten. Demgegenüber ist es sinnvoll, die Mitsprache der Studenten bei der Wahl ihrer Vertreter in den Hochschulorganen dadurch zu stärken, dass der „Studierendenrat“, dem es an Repräsentativität mangelt, abgeschafft und stattdessen der Weg für Direktwahlen freigemacht wird.
Obgleich die Organe der verfassten „Studierendenschaften“ wie der „Studierendenrat“ regelmäßig nur von einem Bruchteil der Studenten gewählt werden, dominieren diese das hochschulpolitische und auch das allgemeinpolitische Klima an den Hochschulen. Studenten berichten von einer Atmosphäre des Meinungsdrucks und der Angst, die viele daran hindere, sich hochschulpolitisch zu engagieren oder die eigene politische Meinung an der Hochschule offen und sachlich zu vertreten. Ihr hochschulpolitisches Mandat überschreitend, finanzieren die verfassten „Studierendenschaften“ regelmäßig nur einseitig ausgerichtete politische Veranstaltungen und arbeiten dabei auch mit linksextremen Gruppierungen zusammen. Die verfassten „Studierendenschaften“ missbrauchen (oft unter dem Deckmantel der Förderung der politischen Bildung oder eines gar nicht bestehenden allgemeinpolitischen Mandats) ihre institutionelle Position für die Umgestaltung von Hochschule und Gesellschaft und bedrohen die Meinungsfreiheit an den Hochschulen, anstatt konstruktiv Hochschulpolitik zu betreiben und die Interessenvertretung aller Studenten wahrzunehmen. Es ist der Allgemeinheit der Studenten nicht zumutbar, dass sie mit ihren Zwangsbeiträgen die politisch einseitigen und oft linksextremistischen Positionen der Organe der verfassten „Studierendenschaften“ mitfinanzieren.