Die Bundesregierung hat sich auf einen sogenannten Gaspreisdeckel geeinigt. Die Expertenkommission schlägt eine Zwei-Stufen-Lösung
vor. In der ersten Stufe ist die Übernahme der Monatsabschlagszahlung für Dezember 2022 durch den Staat geplant. In der zweiten Stufe,
die ab dem 1. März 2023 und bis zum 30. April 2024 gelten soll, ist vorgesehen, dass jeder Kunde ein staatlich gefördertes Kontingent von 80
Prozent des Verbrauchs von September 2022 erhält. Der Gaspreis im Rahmen dieses Kontingents soll zwölf Cent pro Kilowattstunde betragen. Der Verbrauch, der über den besagten 80 Prozent liegt, muss zu den marktüblichen Konditionen beglichen werden. Für den Bereich der Fernwärme ist ebenfalls eine Kontingentlösung geplant. Hier soll der Bruttopreis nach Abgaben der Kommission für die Kilowattstunde bei 9,5 Cent festgelegt werden.
Für Großverbraucher der Industrie sollen Extraregelungen gelten. Geplant ist, dass in der zweiten Stufe des Gaspreisdeckels der Staat einen
Beschaffungspreis von sieben Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent der Verbrauchsmenge, die sich am Verbrauch des Jahres 2021 orientiert, garantieren soll. Für alle Verbräuche über dieser Grenze soll der Marktpreis gelten. Im Raum stehen weiterhin die Frage nach Entlastungsinstrumenten für
Großverbraucher, die Erdgas direkt über den Großhandel beziehen, die Frage, wie das Problem von Anschlussverträgen bei auslaufenden Versorgungsverträgen gelöst werden kann sowie die Frage nach Liquiditätssicherung bei Härtefällen. Der Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat indes angekündigt, für den Thüringer Konsolidierungsfonds eine weitere Programmvariante zur verbesserten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen in der Krise vorzubereiten.
Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Probleme und Herausforderungen sieht die Landesregierung für die Thüringer Wirtschaft bis zum Greifen der zweiten Stufe des Gaspreisdeckels, besonders in Hinblick auf den Zeitraum ab Jahresende 2022 bis 1. März 2023?
2. Welche Maßnahmen plant oder diskutiert die Landesregierung zur Unterstützung der Gasverbraucher bis zum Greifen der zweiten Stufe des Gaspreisdeckels ab 1. März 2023 und wie hoch schätzt die Landesregierung jeweils die Kosten der Maßnahmen ein?

3. Wie soll die Finanzierung etwaiger geplanter und diskutierter Maßnahmen des Freistaats Thüringen zur Unterstützung der Gasverbraucher bis zum Greifen des Gaspreisdeckels ab 1. März 2023 erfolgen und sieht die Landesregierung hierzu die Notwendigkeit, diese in die Planung des Haushalts 2023 einzubeziehen und wenn nicht, warum nicht?
4. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, wie viele „Großverbraucher der Industrie“ und „Großverbraucher, die Erdgas direkt über den Großhandel beziehen“ es in Thüringen gibt, wenn keine Kenntnisse vorliegen, warum nicht und welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um entsprechende „Großverbraucher“ in Thüringen zu ermitteln?
5. Welche Probleme und Herausforderungen sieht die Landesregierung für Gaskunden, besonders Haushalte, die im September 2022 noch einen sehr niedrigen bis keinen Gasverbrauch aufzuweisen haben, weil die Heizsaison in diesem Monat noch nicht begonnen hat und welche Maßnahmen plant oder diskutiert die Landesregierung diesbezüglich?

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