Am 20. Oktober 2022 erschien in der Thüringer Allgemeinen ein Interview mit der Leiterin eines Beratungszentrums gegen Diskriminierung mit Sitz in Erfurt. Diese Einrichtung ist einem Trägerverein aus Jena angehörig, welcher Fördergelder von der Landesregierung erhält und auch weiter erhalten soll (laut Haushaltsentwurf). Im Artikel berichtet die Leiterin des Beratungszentrums über 28 Fälle von Rassismus, die seit seiner Eröffnung aktenkundig geworden seien.
Außerdem gibt sie an, bei Ausländerbehörden seien Diskriminierungserfahrungen vorhanden.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wegen wie vielen der 28 Fälle von angeblichem Rassismus, die bei der Beratungsstelle aktenkundig wurden, wurde ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eröffnet?
2. Welche konkreten Straftaten beinhalten oder beinhalteten die Ermittlungsverfahren (Bitte um Auflistung der Vorschriften nach dem Strafgesetzbuch)?
3. Wurden diesbezüglich bereits Urteile gefällt oder Strafbefehle erteilt und welche Straftatbestände beinhalten diese (Bitte um Auflistung
aller Urteile und Strafbefehle)?
4. Wie viele Fälle von Diskriminierung durch Beschäftigte von Ausländerbehörden sind der Landesregierung für die letzten fünf Jahre bekannt?
5. Gegen wie viele Mitarbeiter der Ausländerbehörden wurden wegen Fällen nach Frage 4 Dienstaufsichtsbeschwerden eingereicht?
6. Gegen wie viele Mitarbeiter der Ausländerbehörden wurden wegen welcher Vorwürfe im Sinne der Frage 4 arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen oder Sanktionen ausgesprochen?

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