Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3489 (vergleiche Drucksache 7/6717) ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Auflagen wurden für den Corona-Protest in Form eines Spaziergangs am 28. Februar 2022 in Altenburg verfügt (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
2. Wie und wie lange erfolgte anlässlich dieses Corona-Protests in Form eines Spaziergangs die Suche nach einem Versammlungsleiter (Art der Dokumentation und Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
3. Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt die Auflösung des Corona-Protests in Form eines Spaziergangs verfügt und falls ja, wie wurde dies mit welchen technischen Mitteln bekannt gegeben und dokumentiert?
4. Wurden die Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert, die Versammlung zu verlassen und wie erfolgte diese Aufforderung? Falls ja, wie wurde dies dokumentiert und welcher Grund für eine derartige Aufforderung bestand, falls die Versammlung zu keinem Zeitpunkt seitens der Versammlungsbehörde aufgelöst wurde?
5. Welchen konkret nachweisbaren Einfluss übte die sogenannte rechte Klientel auf die Organisation und den Verlauf der Versammlung am 28. Februar 2022 in Altenburg aus, wie dies die Landesregierung dieser Klientel immer wieder öffentlich zur Last legt, undwie wurde diese Einflussnahme dokumentiert (Art und Form der Dokumentation der Einflussnahme sowie Löschungsfrist/Aufbewahrungszeit für die Dokumentation angeben)?
6. Welche der Straftaten (Antworten zu Fragen 1, 7 und 9 der Kleinen Anfrage 7/3489) werden der Politisch motivierten Kriminalität und wenn ja, welchem Phänomenbereich zugeordnet?
7. Ist die Interpretation der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/3489 dahin gehend korrekt, dass die Versammlung am 28. Februar 2022 in Altenburg friedlich verlief, da lediglich ein einzelner relevanter Sachverhalt einer Einzelperson beschrieben wird? Falls nicht, wie wird dies begründet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache

Redebeiträge