Wie einer Veröffentlichung von MDR Thüringen vom 25. November 2022 mit Bezug auf eine Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ sowie darüber hinaus fortlaufenden Veröffentlichungen in Thüringer Tageszeitungen zu entnehmen ist, hätten fünf Staatssekretäre der Landesregierung zum Zeitpunkt der Begründung ihres politischen Beamtenverhältnisses nicht ernannt werden dürfen. Da in den Thüringer Ministerien nach deren Geschäftsverteilungsplänen beziehungsweise Organisationsverfügungen einzelne Abteilungsleiter auch Vertretungsaufgaben für Staatssekretäre als politische Beamte wahrnehmen, ist es von Interesse, wie die Abteilungsleiterstellen in den Thüringer Ministerien besetzt wurden beziehungsweise werden. Abteilungsleiter in den Thüringer Ministerien nehmen hoheitliche Kernaufgaben wahr, wobei deren Stellen somit dem Funktionsvorbehalt des Berufsbeamtentums unterliegen. Nach Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Insofern sind öffentliche Ämter nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes zu besetzen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Abteilungsleiterstellen in welchen Thüringer Ministerien obliegen nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan beziehungsweise aufgrund einer Organisationsverfügung des Ministeriums Vertretungsaufgaben für Staatssekretäre?
2. Welches Verfahren zur Bewerberauswahl ist einer in den Jahren 2014 bis 2022 erfolgten Besetzung von Abteilungsleiterstellen in den Thüringer Ministerien vorausgegangen (bitte geordnet nach Jahr, Ministerium, Art der Bewerberauswahl unter Bezeichnung der betreffenden Abteilungsleiterstelle)?
3. Falls Verfahren zur Bewerberauswahl nach Frage 2 keine regionale oder überregionale öffentliche Stellenausschreibung vorangegangen ist, aufgrund welchen Verfahrens aus welchem Rechtsgrund erfolgten solche Stellenbesetzungen und wie viele Bewerbungen lagen hierbei vor (bitte geordnet nach Jahr, Ministerium und Benennung der betreffenden Abteilungsleiterstelle mit Angabe des Rechtsgrundes für das Verfahren zur Stellenbesetzung und der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen)?
4. Sofern interne Verfahren zur Bewerberauswahl nach Frage 2 stattgefunden haben, erfolgten diese ressortintern oder ressortübergreifend (bitte geordnet nach Jahr, Ministerium und Benennung der betreffenden Abteilungsleiterstelle mit Angabe des Rechtsgrundes)?
5. Welche Abteilungsleiterstellen in Thüringer Ministerien sind derzeit aus welchem Rechtsgrund nicht mit Berufsbeamten besetzt (bitte geordnet nach Ministerium unter Benennung der betreffenden Abteilungsleiterstelle mit Angabe des Rechtsgrundes)?
6. Wie viele und welche Konkurrentenstreitverfahren waren beziehungsweise sind bei der Besetzung von Abteilungsleiterstellen in den Thüringer Ministerien nach Frage 2 vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtshängig und wie wurden bereits abgeschlossene Verwaltungsstreitverfahren wann entschieden (bitte geordnet nach Jahr, Ministerium, gerichtlicher Entscheidung und Benennung der betreffenden Abteilungsleiterstelle)?