Im Zusammenhang mit einem Bericht der Thüringischen Landeszeitung vom 19. Dezember 2022 und im Anschluss an die Kleinen Anfragen 7/325 und 7/326 ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden nach der Beantwortung der erwähnten Kleinen Anfragen in den Drucksachen 7/622 und 7/621 vom entsprechenden Vorhabenträger ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung gestellt oder Vorankündigungen mit der zuständigen Thüringer Zulassungsbehörde getroffen, wenn ja, wann und wie wurde der Antrag beschieden; wenn kein Antrag gestellt wurde, bis wann ruhte das Projekt?
2. Wann hat der neue Eigentümer das Projekt nach Kenntnis der Landesregierung übernommen und wann gab es erste Informationen an die Landesregierung oder die zuständige Behörde darüber, dass das geplante Wasserspeicherkraftwerk durch eine Machbarkeitsstudie geprüft werden soll?
3. Wann soll die Machbarkeitsstudie nach Kenntnis der Landesregierung beginnen?
4. Liegen der Landesregierung inzwischen andere Informationen als die durch das Raumordnungsverfahren und der 2016 abgeschlossenen
landesplanerischen Beurteilung und/oder das Pumpspeicherkataster 2011 festgestellten Kenntnisse, insbesondere zur Raumverträglichkeit des geplanten Vorhabens, vor, wenn ja, welche und seit wann?
5. Entspräche die Umsetzung des Vorhabens weiterhin der energiepolitischen Zielstellung des Freistaats Thüringen in Bezug auf den Ausbau der Energiespeicherkapazitäten und dem Landesentwicklungsprogramm, wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
6. Ist beim Antrag des neuen Eigentümers ein neues Raumordnungsverfahren und ein neues Wassermanagementkonzept nötig, wenn nein, warum nicht?
7. Würde/müsste nach Kenntnis der Landesregierung an den im Raumordnungsverfahren/Wassermanagementkonzept genannten Wasserentnahmemengen aus der Loquitz Änderungen vorgenommen werden unter anderem im Hinblick auf sinkende Wasserpegel in Thüringen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
8. Welche Änderungen am Pegelstand der Loquitz wären inzwischen zu erwarten, wenn keine Änderungen an den Entnahmemengen des
Raumordnungsverfahrens/Konzepts erfolgen würden, und welche minimale und welche maximale prozentuale Auswirkung auf den Pegelstand der Loquitz darf es nach Kenntnis der Landesregierung geben?
9. Nach welchen Kriterien wäre das Wasserspeicherkraftwerk von Netzentgelten befreit?