Die sozialpädagogische Familienhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben (§ 31 SGB VIII).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie häufig wurde nach Kenntnis der Landesregierung die sozialpädagogische Familienhilfe in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Anspruch genommen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen/kreisfreien Städten, Jahr seit 2014, Anzahl der betreuten Familien, Anzahl der Stunden der geleisteten sozialpädagogischen Familienhilfe und Stundensatz pro Betreuungsstunde)?
2. Wie lange hat sich nach Kenntnis der Landesregierung eine Familie seit dem Jahr 2014 in der sozialpädagogischen Familienhilfe befunden, bevor die Betreuung mit welchem Ergebnis beendet wurde (Angabe bitte in Betreuungsstunden)?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Gesamtausgaben für die Betreuung von Familien nach dem SGB XIII seit dem Jahr 2014 entwickelt (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4. Wer führt nach Kenntnis der Landesregierung die Familienbetreuungsleistungen in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten/großen Kreisstädten seit dem Jahr 2014 tatsächlich aus (bitte gegebenenfalls Benennung der externen Anbieter)?