Mit der Erhöhung der Mindestmenge für extrem kleine Frühgeborene (weniger als 1.250 Gramm Geburtsgewicht) von 14 auf 20 Frühgeborene für das Jahr 2023 und 25 Frühgeborene ab dem Jahr 2024 pro Jahr und Klinik durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses droht die Schließung des Perinatalzentrums Level 1 in Suhl.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aufgrund welcher Überlegungen sind die Mindestmengen für Frühchen nach Kenntnis der Landesregierung vom Gemeinsamen Bundesausschuss definiert worden und welche Veränderungen sind nach Ansicht der Landesregierung durch die Erhöhung der Fallzahlen allgemein und für Thüringen im Besonderen zu erwarten?
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Einfluss auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehene Mindestmenge zu nehmen und an regionale Erfordernisse anzupassen?
3. Ist es aus Sicht der Landesregierung notwendig, sich dauerhaft für den Erhalt des Perinatalzentrums Level 1 in Suhl einzusetzen, obwohl die bundesrechtlichen Regelungen dem entgegenstehen, wenn ja, warum und wenn nein, warum nicht?
4. Welche Auswirkungen hätte die Schließung des Perinatalzentrums Level 1 in Suhl nach Ansicht der Landesregierung auf Südthüringen?
5. Wie würde sich die Schließung des Zentrums auf die Anfahrtswege der Patienten und die medizinische Versorgung der Patienten auswirken?
6. Wann ist nach Kenntnis der Landesregierung mit einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Perinatalzentrums Level 1 in Suhl zu rechnen?