Die Landesregierung gibt in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3890 in Drucksache 7/7028 zu den Fragen 5 bis 7 an, ihr würden zu den dort angefragten Sachverhalten „keine Erkenntnisse“ vorliegen. Dies gibt Anlass zur Nachfrage.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Aus welchem Grund liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse für eine Antwort auf die genannten Fragen vor?
2. Wem, wenn nicht der den Thüringer Staatsanwaltschaften übergeordneten Landesregierung, könnten diese Erkenntnisse dann vorliegen?
3. Welche Bemühungen wurden seitens der Landesregierung unternommen, die angefragten Informationen zu beschaffen? Wenn – wie der oben genannten Antwort zu entnehmen – es keine solchen Bemühungen gab, warum nicht?