Die zahnärztlichen Körperschaften in Thüringen weisen seit Jahren auf die Folgen des demographischen Wandels in der Thüringer Zahnärzteschaft hin. Während absehbar eine hohe Zahl der Thüringer Zahnärzte in den kommenden Jahren ihren Ruhestand antreten wird, ist die Anzahl der Zahnmedizin-Absolventen an der Jenaer Universität zu gering, um die entstehenden Lücken zu füllen. Trotz dieser Diskrepanz hat die Landesregierung die im Landtagsbeschluss vom 17. Dezember 2021 (Drucksache 7/4628) geforderten Maßnahmen bisher nicht in Angriff genommen. Inzwischen wird sichtbar, dass in Thüringen eine flächendeckende und wohnortnahe zahnärztliche Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Bereits heute sind Landkreise von einer drohenden zahnärztlichen
Unterversorgung betroffen. Bei der kieferorthopädischen Versorgung ist die Unterversorgung in den Landkreisen Kyffhäuserkreis und SaaleHolzland-Kreis bereits eingetreten, während in den Landkreisen Eichsfeld und Sonneberg keine einzige vertragsärztliche kieferorthopädische Praxis existiert. Dabei geht das Problem weit über den Mangel an einer ausreichenden Anzahl Thüringer Studienplätze im Fach Zahnmedizin hinaus. Denn überwiegend verbleiben Zahnmedizin-Absolventen in den Städten, während die strukturschwachen ländlichen Regionen Thüringens auch aufgrund einer oft unzureichenden Infrastruktur für den Berufseinstieg wenig attraktiv erscheinen.
Zur Deckung des zahnärztlichen Versorgungsbedarfes ist es daher unerlässlich, Zahnmedizin-Absolventen für eine Tätigkeit in Thüringen, besonders in den unterversorgten Gebieten zu gewinnen. Zu fordern ist daher eine Erweiterung der Studienplatzkapazität im Fach Zahnmedizin an der Universität in Jena um 20 Prozent sowie eine Landeskinderquote Zahnmedizin, die diejenigen Studieninteressenten bevorzugt, die auch nach Abschluss des Studiums in Thüringen bleiben wollen. Mit einem Landzahnarzt-Stipendium ab dem fünften Semester sollen diejenigen Zahnmedizinstudenten gezielt gefördert werden, die nach dem Abschluss des Studiums mindestens fünf Jahre als Zahnarzt in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region arbeiten möchten.
Um den Mangel an Zahnärzten bis zur Erweiterung der Studienkapazitäten kurzfristig überbrücken zu können, soll die Landesregierung ein
Zahnmedizinstudium im Ausland unter der Vorgabe bezuschussen, dass die Praxisanteile der Ausbildung und die Berufstätigkeit als Zahnarzt nach Abschluss des Studiums im ländlichen Raum des Freistaats Thüringen absolviert werden.
Damit der Einstieg in die zahnärztliche Selbständigkeit attraktiver wird, sind bürokratische Anforderungen auf Praktikabilität zu evaluieren und auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Auch darf die Entwicklung der Telematik nicht auf Kosten der Zahnarztpraxen erprobt werden. Ausfälle im laufenden Betrieb, nicht funktionierende und nicht sinnvolle Anwendungen belasten die Praxen und kosten viel Zeit und Ressourcen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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