Laut Medienberichten sind am 29. März 2023 sogenannte Klimaaktivisten auf die Schornsteine eines Heizkraftwerks in Jena-Winzerla geklettert.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie stellte sich das gesamte Einsatzgeschehen laut Polizeibericht detailliert dar?
2. Liegen für die Landesregierung nach Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung der sogenannten Klimaaktivisten in diesem Fall Anhaltspunkte vor, diese der Politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen und wenn ja, welchem Deliktbereich (bitte die Antwort ausführlich begründen)?
3. In welcher Rechtsquelle findet sich die Regelung, die den Leiter der Versammlungsbehörde der Stadt Jena ermächtigt, eine Spontanversammlung auf einem Privatgelände zu genehmigen?
4. Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass mit der Erlaubnis der Spontanversammlung ein Präzedenzfall geschaffen wurde?
5. Welche Straftatbestände wurden von den Besetzern erfüllt?
6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Amts wegen wegen welcher Delikte eingeleitet?
7. Welche Delikte wurden vom Kraftwerksbetreiber zur Anzeige gebracht?
8. Stellt die versuchte Überwindung des Kapitalismus für die Landesregierung einen Verstoß gegen Artikel 38 der Verfassung des Freistaats Thüringen dar?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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