Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes stellt sich die Frage der Umsetzung in den Landesliegenschaften.
Ich frage die Landesregierung:
1. Über welche Energiequellen werden die Wärmepumpen, die in den Liegenschaften des Freistaats Thüringen ab dem Jahr 2024 neu eingebaut werden, prozentual ihren eigenen Energiebedarf beziehen?
2. Gibt es ein Konzept der Landesregierung zum Wechsel auf Wärmepumpentechnik in den Landesliegenschaften, wenn ja, wie gestaltet sich dieses und welcher Zeitplan besteht laut Konzept für den Wechsel auf Wärmepumpentechnik in den Landesliegenschaften?
3. Welche Kosten werden nach aktuellem Stand für den Einbau von Wärmepumpen in den Landesliegenschaften insgesamt entstehen?
4. Sind alle Landesliegenschaften für den Einsatz von Wärmepumpen geeignet, wenn nein, warum nicht?