HOL DIR DEINE HOCHSCHULE ZURÜCK!

Wusstest Du,
dass Du als Student automatisch Zwangsmitglied in der verfassten »Studierendenschaft« bist?
Wusstest Du,
dass ein Teil Deines Semesterbeitrags als Zwangsbeitrag in die Kasse der verfassten »Studierendenschaft« fließt?
Wusstest Du,
dass der StuRa als Vertretung der verfassten »Studierendenschaft« Deine Beiträge für Alkohol und linksradikale Projekte verpulvert?
Wusstest Du,
dass der StuRa sich oft rechtswidrig verhält und weder der Präsident Deiner Hochschule noch die Landesregierung gewillt sind, ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachzukommen?
Wusstest Du,
dass der StuRa vorgibt, die Interessen aller Studenten zu vertreten, aber nur von einem Bruchteil gewählt ist?
Wusstest Du,
dass die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag Dir die Wahl geben will, ob Du da weiterhin mitmachst?
Flyer - Befreie Deine HOCHSCHULE vom StuRa

Der Rechnungshof alarmiert

2019 prüfte der Rechnungshof querschnittmäßig die Haushalts-
und Wirtschaftsführung der »Studierendenschaften«* in den Jahren 2016 bis 2018 und veröffentlichte die Ergebnisse in seinem Jahresbericht 2021. »Studierendenschaften« unterstehen als Teilkörperschaft der Rechtsaufsicht der Hochschulpräsidenten und haben sich in einer Konferenz (KTS) zusammengefunden, welche die Belange von Studenten gegenüber dem Ministerium vertreten soll.

Dazu stehen ihnen nicht unerhebliche Geldmittel zur Verfügung: Im Studienjahr 2016/17 nahmen die »Studierendenschaften« 650.000 Euro als Zwangsbeiträge von den Studenten ein.

Wiederholt hat der Rechnungshof den Umgang mit diesen Geldmitteln bemängelt – auch im Jahresbericht 2021 finden sich zahlreiche Beispiele von Verschwendung, unsachgemäßer Buchführung und Zweckentfremdung von Mitteln für ideologische Zwecke.

»Studierendenschaften« und KTS haben Beiträge der Studenten für Maßnahmen verwendet, die außerhalb ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben lagen. Dabei fällt vor allem die politisch einseitige Verwendung der Mittel auf, mit denen ausschließlich linksradikale oder linksextreme Projekte und Veranstaltungen gefördert wurden. Teilweise tauchen diese sogar im Thüringer Verfassungsschutzbericht auf. Einige Beispiele:

  • Filmvorführungen mit Diskussion unter Leitung der linksradikalen Basisgruppe PEKARI
  • Die „Alternativen Orientierungstage Jena“ mit den linksextremistischen Gruppierungen »Black Kitchen« und »Infoladen Jena«
  • Finanzierung von Materialien für das »Frauen*kampftagsbündnis Thüringen« der »Linken« und Transparenten für eine Demo gegen die AfD

Aus den Abrechnungen ergab sich zudem, dass eine der »Studierendenschaften« 73% der Beitragseinnahmen für Vergnügungsveranstaltungen ausgegeben hatte. Andere gaben fünfstellige Beträge für den Einkauf von Alkohol aus oder finanzierten sich selbst eine »Fachschaftstagung« auf Mallorca.

Die Präsidenten der Hochschulen genehmigten den »Studierendenschaften« zum Teil unnötige oder unzureichend begründete Beitragserhöhungen.

Anstatt Beiträge der »Studierendenschaften« zeitnah zu verwenden, wurden in zunehmendem Maße Rücklagen durch die Studierendenschaften gebildet. Sieben der neun »Studierendenschaften« überschritten dabei den zulässigen Höchstbetrag für mögliche Rücklagen erheblich – zum Teil um das Vierfache.

Die Haushaltspläne wurden von den »Studierendenschaften« durchgängig (bis auf eine Ausnahme) verspätet vorgelegt und genehmigt – bei zwei »Studierendenschaften« erst mehrere Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres. Bis zur Genehmigung der Haushaltspläne geltende Haushaltsbeschränkungen wurden von einigen »Studierendenschaften« weitestgehend ignoriert. Das trifft ebenfalls auf die Jahresabschlüsse zu.
Der Bericht vermerkt zudem einen nachlässigen Umgang mit angeschafftem Inventar und regelmäßige Missachtung von Regelungen zum Zahlungsverkehr, zur Buchführung und zum Vergaberecht.
  • Die Rechtsaufsicht über die »Studierendenschaften« übten nicht alle Präsidenten im erforderlichen Maße aus. So wird derzeit in einem Fall gegen einen verantwortlichen Studenten strafrechtlich ermittelt. Daneben gibt es in zwei weiteren Fällen straf- und steuerrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche.
  • Gesetzlich verpflichtende Prüfungen wurden durch die Präsidenten teilweise gar nicht oder zumindest nur nachlässig durchgeführt. Gravierenden Mängeln und offensichtlichen Pflichtverletzungen wurde zum Teil nicht nachgegangen.
  • Auch dem Ministerium waren Pflichtverletzungen der »Studierendenschaften« und der Hochschulen bekannt. Trotzdem kam es seiner Rechtsaufsicht nicht nach und unterließ es, darauf hinzuwirken, dass das Hochschulrecht beachtet wurde.

Wenn Beiträge verpflichtend durch die »Studierendenschaften« erhoben werden, muss deren ordnungsgemäße, wirtschaftliche und vor allem aufgabengerechte Verwendung sichergestellt werden. Dies konnte der Rechnungshof bei keiner »Studierendenschaft« feststellen.

So gehen die »Studierendenschaften« mit Euren Beiträgen um:

  • Fachschaftstagungen auf Mallorca
  • Finanzierung linksextremer Projekte
  • Fünfstellige Beträge werden für den Einkauf von Alkohol ausgegeben
  • Rücklagenbildung aus Beitragserhöhungen
  • Sinnlose Anschaffungen von Inventar