Als Ziel der mit der ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO, beginnend mit der vorläufigen Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona Pandemie (Corona EindämmungsVO) vom 24. März 2020, angeordneten Maßnahmen werden die Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie der Schutz von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko einer COVID-19-Erkrankung angenommen wird, angegeben. Im
Frühjahr 2022 waren in Deutschland trotz einer hohen Impfrate, umfangreicher Test- und Maskentragepflichten (in Betrieben, Schulen, Geschäften, öffentlichem Personennahverkehr et cetera) und trotz der sozialen Distanzierung die lnzidenzen so hoch wie nie vorher. Weder die Bundesnoch die Thüringer Landesregierung haben sich bemüht, den Bürgern den Nutzen der mittels immer neuer Verordnungen auferlegten Verbote und Vorschriften nachzuweisen, obwohl mit den Corona-Verordnungen in ihren unterschiedlichen Fassungen eine weitreichende und flächendeckende Einschränkung der Grundrechte einhergingen. Da kein eindeutiger Nutzen der Corona-Maßnahmen nachgewiesen werden konnte, der durch diese Maßnahmen verursachte soziale, wirtschaftliche, kulturelle, gesundheitliche und individuelle Schaden hingegen sehr groß war und noch immer besteht, ist die Landesregierung aufgefordert, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Nach drei Jahren der staatlichen Pandemiepropaganda, mit der Angst und Misstrauen geschürt und Steuergelder in Milliardenhöhe verausgabt wurden, ist es spätestens jetzt, nach der Beendigung aller Maßnahmen geboten, das fragwürdige staatliche Handeln aufzuarbeiten. Unverantwortlich war und ist beispielsweise das Schweigen von Bundes- und Landesregierung und der Behörden RKI und Paul-Ehrlich-Institut zu den häufigen und teils sehr schweren Nebenwirkungen der COVID-19-lmpfstoffe sowie zu den bislang 70 Verdachtsmeldungen bei Säuglingen, deren Mütter während der Stillzeit geimpft wurden (Sicherheitsbericht des PEI, Stand: 07. September 2022).
Die Thüringer Landesregierung wird aufgefordert, sich für eine wissenschaftlich unabhängige Untersuchung zu den unerwünschten Nebenwirkungen der COVID-19-lmpfungen einzusetzen, dies umso mehr, da die wissenschaftliche Basis für die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) ausgesprochenen Impfempfehlungen nicht genannt wird und die Datenbasis der Impfstoff-Zulassungsstudien als weithin mangelhaft erwiesen wurde. Unverantwortlich ist ferner die Anordnung einer allgemeinen Maskenpflicht gewesen, zum Beispiel im öffentlichen Nahverkehr, die bis vor kurzem galt. Der mit der Maskentragepflicht einhergehende psychologische Effekt einer scheinbar allgegenwärtigen potenziellen Gefahr hat, wie auch die UNO in einem Bericht im März 2022 festgestellt hat, zu einem negativen gesellschaftlichen Klima geführt, da Menschen, die mit dem Tragen einer Maske Probleme haben (zum Beispiel
Behinderte und Menschen mit einem Maskenattest) vielfach offen angefeindet wurden. Es gibt bis heute keine belastbaren Belege für den Nutzen von Masken im Hinblick auf eine epidemiologisch signifikante Übertragungsreduktion von Viren. Im Gegenteil: Umfangreiche internationale Studien bestätigen, dass das Maskentragen in der Öffentlichkeit keine relevanten Effekte zur Eindämmung des Coronavirus (und anderer Viren) hat (siehe namentlich Jefferson et. al, Physical Interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses. Cochrane Database of Systematic Reviews 2023; doi: 10.1002/14651858.CD006207.
pub6). Zudem gibt es bereits seit längerem Hinweise auf negative gesundheitliche Effekte des Masketragens wie erhöhte Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen oder Lernschwierigkeiten. Zudem bringt das Masketragen die kommunikativ so wichtige Gesichtsmimik zum Verschwinden, minimiert den kommunikativen Ausdruck und suggeriert einen permanenten Bedrohungszustand. Maskentragepflichten sind somit weder medizinisch noch epidemiologisch zu begründen, verursachen jedoch gesundheitliche und gesellschaftliche Schäden. Infolge der bis heute nicht belegten Wirksamkeit der verordneten Corona-Maßnahmen sind alle aufgrund von Corona-Maßnahmen verhängten Bußgeldforderungen umgehend auszusetzen und bereits gezahlte Bußgelder zurückzuzahlen.

Zu dem unverantwortlichen staatlichen Handeln gehören darüber hinaus
auch Äußerungen wie die im Folgenden dokumentierten:
• „Wir haben eine Pandemie der Ungeimpften. [ … ] Und wir werden niemandem mehr garantieren können, der ungeimpft ins
Krankenhaus kommt, dass er überhaupt noch in Thüringen behandelt wird“ (Bodo Ramelow, Thüringer Ministerpräsident, am
5. November 2021 ).
• „Das [i.e. Demonstranten] sind Menschen, die diese Achtung nicht
verdienen, definitiv nicht“ (Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister, am 6. Dezember 2021 ).
• „Die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eint
diese Leute [das heißt die Demonstranten]“ (Georg Maier, Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, am 1. Februar 2022).
• „Coronaleugnerinnen und Coronaleugner müssten konsequent
dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet werden“ (Georg Maier, Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, am
7. Juni 2022).
Mit solchen diffamierenden und zudem nachweislich unzutreffenden Aussagen haben nicht nur die hier exemplarisch zitierten Politiker aktiv zur
Spaltung der Gesellschaft beigetragen. Eine Aufarbeitung der CoronaPolitik mit ihren untauglichen Maßnahmen ist daher überfällig. Es gilt, die
Grundrechte als Basis unseres Rechtsstaats wieder in den Mittelpunkt
zu stellen und vor Übergriffen im Falle zukünftiger Gesundheitskrisen
zu schützen. Dazu gehört auch, die Eigenverantwortung der Menschen
zu respektieren und zu unterstützen. Sämtliche coronabezogenen Maßnahmen sind aus den entsprechenden Gesetzestexten zu entfernen.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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Redebeitrag