Nach einem Bericht der Ärztezeitung vom 21. Dezember 2021 hat die Landesärztekammer Thüringen verschiedene Verdachtsfälle auf berufsrechtliche Verstöße im Corona-Zusammenhang geprüft. Hierbei ging es um vermutete Gefälligkeitsatteste zur Befreiung von der Maskenpflicht, um unkollegiales Verhalten auf Demonstrationen oder die Leugnung des Coronavirus.
Ich frage die Landesregierung:
1. In wie vielen Fällen hat nach Kenntnis der Landesregierung die Landesärztekammer Thüringen seit Beginn der Corona-Krise bis zum 30. April 2023 berufsrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen geprüft und worin genau bestanden diese Verdachtsfälle auf berufsrechtliche Verstöße (bitte nach konkretem Verdachtsfall auf berufsrechtlichen Verstoß und Jahr differenzieren)?
2. Welche Konsequenzen haben die Prüfungen der Verdachtsfälle auf berufsrechtliche Verstöße nach Kenntnis der Landesregierung im Einzelnen gehabt (bitte nach konkretem Verdachtsfall auf berufsrechtlichen Verstoß und Jahr differenzieren)?
3. In wie vielen Fällen hat die Prüfung von Verdachtsfällen auf berufsrechtliche Verstöße zu approbationsrechtlichen Konsequenzen geführt (bitte differenzieren nach Entzug der Approbation und Ruhen der Zulassung) und in wie vielen Fällen drohen approbationsrechtliche Konsequenzen, weil die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache