Die Antwort auf die Kleine Anfrage 7/4553 in Drucksache 7/7934 gibt aus den folgenden Gründen Anlass zu Nachfragen, sodass die entsprechenden Fragen neu gestellt werden.
In Frage 1 der Kleinen Anfrage 7/4553 wurde nach einzelnen Aufgaben gefragt. Die Antwort der Landesregierung verweist jedoch neben der
Bekanntgabe eines einzelnen Ermittlungsverfahrens lediglich diffus auf „andere mutmaßlich linksextremistisch motivierte Gewaltdelikte“. Weder
wird auf die Aufgabenstellung im Zusammenhang mit den beinhalteten Ermittlungsverfahren noch auf die tatsächlichen „einzelnen“ Aufgaben
der Besonderen Aufbauorganisation eingegangen.
Aus der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage 7/4553 geht nicht hervor, ob die Beamten der Landespolizeidirektion gegebenenfalls aus
nachgeordneten Dienststellen stammen und aus welchen Dienststellen.
In Frage 4 der Kleinen Anfrage 7/4553 wurde deutlich nach den bisherigen Aufgaben der eingesetzten Beamten gefragt. Die Antwort „verschiedene Aufgaben im Landeskriminalamt und der Landespolizei“ ist nach meiner Einschätzung keine Antwort im Sinne der Fragestellung. Ebenso wird nicht darauf eingegangen, wie die künftige Aufgabenerfüllung der früheren Aufgaben der nun anders eingesetzten Beamten gewährleistet wird, wenn schon deren Erfüllung zugesichert wird.
In der Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 7/4553 wird auf die Antwort von Frage 1 verwiesen. Da diese Antwort nach meiner Einschätzung schon maximal ungenau formuliert war, stellt die Antwort auf Frage 5 ebenfalls keine Antwort im Sinne der Fragestellung dar. Dem Datenschutz kann mit einer Anonymisierung der Antwort Rechnung getragen werden.
Im Rahmen der Beantwortung von Frage 7 der Kleinen Anfrage 7/4553 bleibt unklar, wie die gemäß der Antwort zu Frage 6 permanente Aufgabe der Prüfung von Bezügen zu dem Verfahren am Oberlandesgericht Dresden überhaupt stattfinden kann, wenn die Besonderen Aufbauorganisation nicht mit der Bundesanwaltschaft zusammenarbeitet.
In der Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage 7/4553 stellt der Verweis auf den „Einzelfall“ nach meiner Einschätzung eine maximale Ungenauigkeit dar. Welche derartigen Einzelfälle dies sind und woraus sich deren Bezug zum Auftrag der Besonderen Aufbauorganisation ergibt, bleibt genauso unbeantwortet wie die Teilfrage nach dem Inhalt der Zusammenarbeit.
In Frage 9 der Kleinen Anfrage 7/4553 wurde deutlich nach der Art und Relevanz der „einzelnen Informationen“ der weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gefragt. Die Antwort „alle verfügbaren Informationen“
ist nach meiner Beurteilung keine Antwort im Sinne der Fragestellung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Was sind die einzelnen Aufgaben dieser neu gegründeten Besonderen Aufbauorganisation im Thüringer Landeskriminalamt?
2. Wie viele Personen werden mit welchem Stundenkontingent in der Besonderen Aufbauorganisation mitarbeiten und aus welchen einzelnen Behörden stammen diese?
3. Welche bisherigen Aufgaben hatten die in der Besonderen Aufbauorganisation arbeitenden Personen und wer übernimmt diese Aufgaben während der Arbeitszeit in der Besonderen Aufbauorganisation? Welche einzelnen der bisherigen Aufgaben werden für welchen Zeitraum nicht mehr durch die Thüringer Polizei bearbeitet und wie wird dies inhaltlich begründet?
4. Welche einzelnen Ermittlungsverfahren werden in der Besonderen Aufbauorganisation mit welcher jeweiligen Begründung bearbeitet?
5. Welche einzelnen Bezüge ergeben sich aus der Arbeit der Besonderen Aufbauorganisation zu dem aktuellen Verfahren gegen eine bekannte Linksextremistin am Oberlandesgericht Dresden?
6. Gibt es eine Zusammenarbeit der Besonderen Aufbauorganisation mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, falls ja, wie gestaltet sich diese und welche Inhalte umfasst sie?
7. Gibt es eine Zusammenarbeit der Besonderen Aufbauorganisation mit dem Bundeskriminalamt, falls ja, wie gestaltet sich diese und welche Inhalte umfasst sie?
8. Welche einzelnen Informationen bezieht die Besondere Aufbauorganisation aus der weisungsgebundenen Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und weshalb haben diese Relevanz für die Arbeit der Besonderen Aufbauorganisation?