Mit der Neuregelung wird der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von gegenwärtig 6,5 Prozent auf fünf Prozent gesenkt.
Die Absenkung der Grunderwerbsteuer soll nur für solches Wohneigentum gelten, das mindestens zehn Jahre selbst genutzt wird. Im Erbfall
können die Erben diese Eigennutzung fortsetzen.
Gerade in Zeiten eines niedrigen Zinssatzes ist es für Familien wichtig, dass die Baunebenkosten so niedrig wie möglich sind, da diese durch die Banken nicht finanziert werden. Um Spekulationen am Wohnungsmarkt vorzubeugen, ist die Reduzierung der Grunderwerbsteuer nur möglich, wenn die Immobilie durch den Käufer mindestens zehn Jahre selber genutzt wird.