Zu den Antworten auf die Kleinen Anfragen 7/4790 in Drucksache 7/8520, 7/4791 in Drucksache 7/8503 und 7/4792 in Drucksache 7/8504 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele der aktuellen Landesliegenschaften sind für den Einsatz von Wärmepumpen grundsätzlich geeignet und wie viele Landesliegenschaften nicht (bitte begründen)?
2. In wie vielen dieser Landesliegenschaften soll der Einbau stattfinden (bitte begründen)?
3. Hat eine Bestandsaufnahme über die zukünftige Art der Energiegewinnung beziehungsweise Energieerzeugung aller energierelevanten Landesliegenschaften stattgefunden, wenn ja, wann und wenn nein, warum nicht?