Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Thüringer Landtag zu Thüringens Härtefallkommission für Flüchtlinge nimmt der stellv. parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller, wie folgt Stellung:
„Karlsruhe beschreitet weiter kreativ den Weg, einer Prüfung möglicherweise verfassungswidriger Entscheidungen aus dem Weg zu gehen. Das geschieht auch im vorliegenden Fall über die Beschränkung der Prüfung auf eine Willkürkontrolle. Diese bereits seit den Corona-Jahren neue Rechtsprechung räumt staatlicher Gewalt und damit letztlich den regierenden Parteien einen sehr weiten Handlungsspielraum ein, während es gleichzeitig das rechtliche Gehör von Bürgern und Opposition weiter verringert.
Man darf durchaus gespannt sein, ob diese Maßstäbe auch dann noch gelten werden, wenn es in den kommenden Jahren in ostdeutschen Bundesländern zu einem Politikwechsel gekommen ist.“