Der Umlagesatz der Kreisumlage im Landkreis Saale-Orla-Kreis bewegt sich seit dem Jahr 2014 auf einem anhaltend hohen Niveau. 2014 –
50,95 Prozent, 2015 bis 2019 – 48,028 Prozent, 2020 – 45,374 Prozent, 2021 – 44,058 Prozent und 2022 – 45,99 Prozent. Dies stellt bis auf vier Ausnahmen in den Jahren 2016 und 2017 im Landkreis Sonneberg, im Jahr 2020 im Landkreis Hildburghausen und im Jahr 2021 im Landkreis Saale-Holzland-Kreis landesweit den jeweils höchsten Umlagesatz im Vergleich aller Landkreise dar.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Kreisumlage im Landkreis Saale-Orla-Kreis seit dem Jahr 2014?
2. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Landesregierung ein dauerhaft hoher Umlagesatz im Landkreis Saale-Orla-Kreis auf die Entwicklung der Kommunen in diesem Landkreis
a) grundsätzlich und
b) unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der einzelnen Kommunen?
3. Welche besonderen finanziellen Belastungen muss der Landkreis Saale-Orla-Kreis nach Kenntnis der Landesregierung seit mindestens 2014 tragen, die den weitgehend dauerhaft höchsten Umlagesatz der Kreisumlage im Vergleich mit allen anderen Landkreisen rechtfertigen?
4. Welche einzelnen Gründe sieht die Landesregierung für die niedrige Umlagegrundlage der Kreisumlage im Landkreis Saale-Orla-Kreis und wie lässt diese sich möglicherweise abstellen?
5. Was sind nach Kenntnis der Landesregierung die größten, jährlich wiederkehrenden Ausgabepositionen im Haushalt des Landkreises Saale-Orla-Kreis seit dem Jahr 2014 (jährliche Gliederung)?
6. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, auf den Landkreis Einfluss zu nehmen, dass der seit mehr als zehn Jahren überhöhte Stellenplan (jährlich wiederkehrend bis zu 50 unbesetzte, aber mit Mitteln hinterlegte Personalstellen) der Realität angepasst wird?

7. Wie stellt sich die Entwicklung der Sozialkosten seit dem Jahr 2014 im Landkreis Saale-Orla-Kreis dar und wie ist diese Entwicklung zu begründen (jährliche Gliederung nach Ausgabegrund)?
8. Welches Ergebnis brachte das Widerspruchsverfahren der Stadt Pößneck beim Landesverwaltungsamt gegen den Kreisumlagebescheid aus dem Jahr 2016 und wie wird das Ergebnis begründet?
9. Welches jeweilige Ergebnis brachten die Widerspruchsverfahren der Gemeinde Oettersdorf sowie der Städte Pößneck und Tanna beim
Landesverwaltungsamt gegen den Kreisumlagebescheid aus dem Jahr 2017 und wie wird das Ergebnis begründet?
10.Welche Gemeinden im Landkreis Saale-Orla-Kreis legten nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2020 mit welcher Begründung
und mit welchem Ergebnis Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid ein (jährliche Gliederung nach Gemeinden)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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