Wir fragen die Landesregierung:
1. Welchen Einfluss und welche einzelnen Auswirkungen auf das Genehmigungsverfahren hat die Einschätzung des Landesverwaltungsamts, dass das Plangebiet des Bebauungsplans fast vollständig im Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung liegt und die Planung daher weiterhin kritisch gesehen wird?
2. Besteht die Notwendigkeit der Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans durch die Gemeinde? Genügt aus Sicht der Landesregierung für das Vorhaben ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (bitte begründen)?
3. Welche Auffassung vertreten die Landesregierung oder nachgeordnete Behörden zur Empfehlung des Landesverwaltungsamts, das Untersuchungsgebiet auf die weiteren Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg auszuweiten?
4. Ist dies nach Kenntnis der Landesregierung zwischenzeitlich geschehen?
5. Wann ist damit zu rechnen, falls es noch nicht geschehen ist?
6. Welche Auswirkungen bezüglich vorzulegender planerischer Voraussetzungen sind dadurch zusätzlich im Verfahren zu berücksichtigen (bitte begründen)?
7. Haben die Landesregierung oder nachgeordnete Behörden Kenntnis über erhebliche Bedenken gegenüber dem beabsichtigten Vorhaben durch die Gemeinden Peuschen, Bodelwitz und Grobengereuth und ein daher durch das Landesverwaltungsamt angeregtes interkommunal abgestimmtes Vorgehen bei der Zulassung der in Rede stehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage (bitte begründen)?
8. In welcher Form und mit welchem Ergebnis erfolgte eine nachvollziehbare und sachgerechte Abwägung zwischen den Belangen des Freiraumschutzes und im Hinblick auf die Naturgüter Boden, Wald, Wasser, Klima, Flora und Fauna sowie auf das Landschaftsbild gemäß § 2 Satz 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz und § 1 Abs. 7 und Abs. 8 Baugesetzbuch?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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