Am 26. Mai 2019 fand in der Gemeinde Schwerstedt im Landkreis Sömmerda eine Gemeinderatsmitgliederwahl statt. Diese wurde im Wege der
Wahlanfechtungsklage angefochten und mit Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 4. Januar 2021 (Az. 3 K 1656/19) für ungültig erklärt.
In den Entscheidungsgründen führte das Verwaltungsgericht Weimar aus, dass die Wahlleiterin ihre Prüfpflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 des
Thüringer Gesetzes über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz – ThürKWG) verletzt habe. Dem
verwaltungsgerichtlichen Verfahren voraus ging ein Verfahren nach § 31 ThürKWG beim Landratsamt des Landkreises Sömmerda, das die Wahlanfechtung mit Bescheid vom 11. Oktober 2019 zurückgewiesen hat.
Der Gemeinde Schwerstedt sind nach mir vorliegenden Informationen für eine so erfolgte Neuwahl ihrer Gemeinderatsmitglieder am 30. Mai 2021 Kosten in Höhe von rund 2.400 Euro entstanden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bestehen für die Gemeinde Schwerstedt nach Auffassung der Landesregierung hinsichtlich der Kosten der Neuwahl des Gemeinderats
der Gemeinde Schwerstedt staatshaftungsrechtliche Ansprüche gegenüber dem Freistaat Thüringen unter anderem nach dem im Freistaat Thüringen fortgeltenden Gesetz zur Regelung der Staatshaftung in der Deutschen Demokratischen Republik (Staatshaftungsgesetz)
auf Erstattung der Kosten in Höhe von rund 2.400 Euro für die Neuwahl ihres Gemeinderats?
2. Steht der Gemeinde Schwerstedt nach Auffassung der Landesregierung hinsichtlich der Kosten der Neuwahl ihres Gemeinderats in Höhe von rund 2.400 Euro unter anderem ein Anspruch nach § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt zu, deren Beschäftigte Wahlleiterin der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 in der Gemeinde Schwerstedt gewesen ist?
3. Hat die Gemeinde Schwerstedt etwaige Ansprüche, soweit diese nicht bereits verjährt sind, im Sinne der Fragen 1 und 2 geltend gemacht, wenn ja, durch wen wurden diese in welchem Umfang geltend gemacht und wer hat wann mit welchem Ergebnis darüber entschieden?

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