Als Reaktion auf den starken Anstieg der Energiepreise hat der Bund mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme seit dem 1. Oktober 2022 und befristet bis Ende März 2024 von 19 auf sieben Prozent reduziert. Die Bundesregierung will die Steuer nun früher als geplant zum Ende des Jahres 2023 wieder auf 19 Prozent anheben. Dabei sind die Energiepreise nach wie vor hoch und die Winterheizsaison steht bevor. Gleichzeitig ächzen die Wirtschaft und die Bürger unter der Last der allgemeinen Inflation, die unter anderem auf
die hohen Energiekosten zurückgeht. In einer solchen Situation die Steuern anzuheben, wie von der Bundesregierung geplant, birgt für zahllose Menschen ein Armutsrisiko und fördert Pleitewellen in der Wirtschaft.
Statt einer weiteren Belastung der Verbraucher ist eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen gefordert.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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