Der Wald hat eine zentrale Bedeutung für das Ökosystem, für die Lebensqualität der Menschen, aber auch für die hiesige Wirtschaft und den Tourismus. Er bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie einen Ort der Erholung und Genesung für Menschen. Seine Erhaltung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die auch auf Generationengerechtigkeit zielt.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2022 – 1 BA 2661/21 – erlaubt es den Ländern, die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald landesrechtlich zu ermöglichen. In Betracht kommen nach Lesart der Landesregierung für den weiteren Windindustrieausbau in Thüringen auch Schadflächen respektive Kalamitätsflächen im Wald. Diese Schadflächen umfassen mittlerweile rund 110.000 Hektar. Das ist ein Fünftel des Thüringer Waldes. Die Industrialisierung des Waldes durch Windkraftanlagen ist abzulehnen und der Wiederbewaldung höchste Priorität beizumessen. Dem entspricht die Gesetzesänderung nach Drucksache 7/6811. Schadflächen respektive Kalamitätsflächen sollen als Standorte für die Windindustrie ausgeschlossen werden.
Dies gilt auch für den Staatsforst.
Verwiesen sei auf die in der Beteiligtentransparenzdokumentation des Landtags veröffentlichte Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz
e.V. zum Gesetzentwurf im Rahmen der schriftlichen Anhörung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (Zuschrift 7/2563):
„Wenn wir tatsächlich die Gratisleitungen der Wälder (zum Beispiel Klimasituation, CO2 -Bindung, Bildung, von Landschaftswasserhaushalt,
Kühleffekte, Erholungswert, Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten, Holzproduktion) als letzte Rückzugsgebiete erhalten wollen, dann dürfen
Windkraftanlagen in Wäldern nicht errichtet werden. Daran ändert auch inhaltlich nichts der Verfassungsbeschluss. Er stärkt lediglich das Privatrecht zum Bau von Windkraftanlagen auf eigenem Grund und Boden. Ob davon Gebrauch gemacht wird, hängt von Erkenntnissen, ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen der jeweils handelnden Personen ab. Ebenso unzulässig wäre es, egal wie und wodurch entstanden, Kalamitätsflächen im Wald mit Windkraftanlagen zu versehen. Es gibt keine wertlosen Waldflächen, diese sind durch entstehende Sukzession und/oder durch Aufforstungsmaßnahmen (Mischwälder) in ihren Funktionen wieder herzustellen. Dafür haben sich Forstleute einzusetzen.“
Verwiesen wird zudem auf das in der Beteiligtentransparenzdokumentation des Landtags veröffentlichte Online-Diskussionsforum, das eine rege Beteiligung dokumentiert. Eine große Mehrheit von Beiträgen sprach sich für den geplanten Gesetzentwurf aus.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache