Nach einem Pressebericht vom 15. Dezember 2023 erhalten mehrere Thüringer Schaf- und Ziegenbetriebe durch die Änderung des Stichtags zur Meldung der aktuellen Tierbestände vom 15. Mai 2023 auf den 17. Januar 2023 keine Muttertierprämie.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist die Umstellung der Frist nach Kenntnis der Landesregierung auch in anderen Bundesländern vollzogen worden, wenn ja, in welchen
Bundesländern und inwieweit und warum hat sich die Frist dort geändert?
2. Wurde die Umstellung der Meldefrist auf einer Agrarministerkonferenz im Jahr 2020, 2021, 2022 oder 2023 thematisiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. Sind von etwaigen Änderungen der Meldefristen auch die Halter anderer Tierbestände (wie Rinder) betroffen und wenn ja, inwieweit und
aus welchen Gründen?
4. Gab es bezüglich der Änderung der Meldefrist Gespräche des Freistaats Thüringen mit dem Bund oder anderen Bundesländern, wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das Ausbleiben der Muttertierprämie für die betroffenen Betriebe existenzgefährdend ist (bitte begründen)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache