Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/5330 in Drucksache 7/9301 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchem Umfang wurde das Ziel des Podcasts (Antwort zu Frage 1) erreicht und wie lässt sich dieses überprüfen?
2. Genügt nach Ansicht der Landesregierung die einmalige Produktion von lediglich fünf Folgen mit zwei Frauen der SPD, einer Frau der Partei DIE LINKE, einer Frau von der CDU und einer parteilosen Kommunalpolitikerin, um die unterdurchschnittliche Repräsentanz von Frauen in kommunalpolitischen Ämtern positiv zu beeinflussen und die Sichtbarkeit weiblicher Amts- und Mandatsträgerinnen im Vorfeld der Kommunalwahlen im kommenden Jahr zu erhöhen?
Wie begründet die Landeregierung die Antwort?
3. Wie begründet die Landesregierung, dass die politische Neutralität gewahrt wurde, wenn ausgerechnet zwei von fünf Interviewpartnerinnen in der Partei aktiv sind, die das Ministerium für Inneres und Kommunales politisch leitet und in der sich auch die durchführende
angestellte Staatssekretärin politisch betätigt?
4. Wie begründet die Landesregierung, dass die politische Neutralität gewahrt wurde, wenn keine Kommunalpolitikerin einer der wichtigsten politischen Oppositionskräfte in Thüringen, der Partei Alternative für Deutschland, interviewt wurde, obwohl nach meinem Wissensstand auch von dieser Partei zahlreiche besonders engagierte Frauen seit teilweise bis zu zehn Jahren kommunalpolitisch in Thüringen tätig sind?
5. Plant die Landesregierung die bisher produzierten fünf Folgen vor den anstehenden Kommunalwahlen zusätzlich, besonders oder überhaupt zu bewerben, um das erklärte Ziel des Podcasts zu befördern? Falls ja, in welchem Umfang und mit welchen finanziellen Mitteln? Wie wäre in einem solchen Fall noch immer die notwendige politische Neutralität gewahrt, da einzelne kommunal aktive Parteien bei den bisher produzierten Folgen nicht berücksichtigt wurden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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